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Wichtige Information!!


Ich habe meinen Zuchtwart
und Zuchtrichter 2x
absolwirt und
mit
Theoretischer so wie
Praktischer Prüfung
Bestanden, in
anerkannten Verbänden-Vereine!!
Bin
Registriertes Mitglied, und züchte
nach §11 Absatz 1
des
Tierschutzgesetzes
mit amtlicher
Zulassung für die
Zucht von Hunden,
mit einer
anerkannten und
fachgerechten
Zuchtausbildung und
auch Steuerlich
erfasst.
Des Weiteren bin
ich, anerkannter
Tierheilpraktiker
mit einer fachgerechten
Theoretisch so wie
Praktisch
geprüfter Ausbildung
( Studium ).
  
Was bedeutet das??
§11
Absatz 1 des
Tierschutzgesetzes
mit amtlicher
Zulassung für die
Zucht??
Generell müssen
Züchter, DIE
MEHR ALS DREI
ZUCHTHUNDE BESITZEN,
eine solche
Genehmigung haben.
Egal wo auch
immer Sie Ihren
Welpen kaufen,
lassen Sie sich die
Genehmigung zeigen.
Ein Züchter der
nichts zu verbergen
hat, kann diese
Genehmigung nach
Ablegen eines
Sachkundenachweises
mit
Sachkenntnisprüfung,
jederzeit
vorzeigen.
Sie haben die
Gewissheit, dass bei
dem Züchter Ihres
Vertrauens auch
tierschutzrechtlich
alles in Ordnung
ist. Denn nur
Züchter die nach §11
des
Tierschutzgesetzes
züchten, werden
regelmäßig durch das
zuständigen
Veterinäramt überprüft.
Kaufen sie NIE bei
einem Züchter der
dieses Dokument
nicht vorweißen
kann.

Ich hoffe nur, dass
sich viele
Welpenkäufer vor dem
Kauf eines Welpen,
genau informieren
und überprüfen, wo
und bei wem Sie
einen Hund oder
Welpen kaufen. Es
gibt leider heute
noch Leute, die den
Inhalt und den Sinn
dieses Gesetzes
missverstehen.
Kaufen sie NIE bei
einem Vermehrer,
Händler oder bei
einem Züchter der
diese Bescheinigung
nicht vorweißen
kann.
  
Ihre Familie
Vijatov, Züchter,
Zuchtwart,
Zuchtrichter
und
Tierheilpraktiker.

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