Von der Chihuahua-Ranch

     

!! Wir haben die Prüfung erfolgreich abgelegt !!      Und züchten nachweislich mit dem, Sachkundenachweis, laut Tierschutzgesetz § 11     

 

 

Wichtige Information!! 

Ich habe meinen Zuchtwart und Zuchtrichter 2x absolwirt und mit Theoretischer so wie Praktischer Prüfung Bestanden, in anerkannten Verbänden-Vereine!! Bin Registriertes Mitglied, und züchte nach §11 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes mit amtlicher Zulassung für die Zucht von Hunden, mit einer anerkannten und fachgerechten Zuchtausbildung und auch Steuerlich erfasst.

 Des Weiteren bin ich, anerkannter Tierheilpraktiker mit einer fachgerechten Theoretisch so wie Praktisch geprüfter Ausbildung      ( Studium ).

Was bedeutet das?? §11 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes mit amtlicher Zulassung für die Zucht??

Generell müssen Züchter, DIE MEHR ALS DREI ZUCHTHUNDE BESITZEN, eine solche Genehmigung haben.

Egal wo auch immer Sie Ihren Welpen kaufen, lassen Sie sich die Genehmigung zeigen. Ein Züchter der nichts zu verbergen hat, kann diese Genehmigung nach Ablegen eines Sachkundenachweises mit Sachkenntnisprüfung, jederzeit vorzeigen. Sie haben die Gewissheit, dass bei dem Züchter Ihres Vertrauens auch tierschutzrechtlich alles in Ordnung ist. Denn nur Züchter die nach §11 des Tierschutzgesetzes züchten, werden regelmäßig durch das zuständigen Veterinäramt überprüft.

  Kaufen sie NIE bei einem Züchter der dieses Dokument nicht vorweißen kann.

Ich hoffe nur, dass sich viele Welpenkäufer vor dem Kauf eines Welpen, genau informieren und überprüfen, wo und bei wem Sie einen Hund oder Welpen kaufen. Es gibt leider heute noch Leute, die den Inhalt und den Sinn dieses Gesetzes missverstehen. Kaufen sie NIE bei einem Vermehrer, Händler oder bei einem Züchter der diese Bescheinigung nicht vorweißen kann.

 

Ihre Familie Vijatov, Züchter, Zuchtwart, Zuchtrichter und Tierheilpraktiker.

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 
Image © Von der Chihuahua-Ranch